Konstanzprüfung
Unter der Konstanzprüfung versteht man eine Überprüfung von Bezugswerten im Rahmen der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, der nuklearmedizinischen Diagnostik und der Strahlentherapie. Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen[1][2] festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind, welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind. Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.
Ärztliche Stelle – Zahnärztliche Stelle
Die Ärztliche Stelle ist eine in der Regel bei den jeweiligen deutschen Ärztekammern angesiedelte Einrichtung zur Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung. Von den Zahnärztekammern werden – teilweise gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – entsprechende Zahnärztliche Stellen (auch Röntgenstellen genannt) unterhalten.
Konstanzprüfung in der Radiologie
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Bereich | Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik | ||
Titel | Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben | ||
Kurzbeschreibung: | Konstanzprüfung | ||
Letzte Ausgabe | diverse |

Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6868 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017):
- Teil 1: Allgemeines
- Teil 2: Konstanzprüfung der Filmverarbeitung
- Teil radiographie 3: Konstanzprüfung bei Direkt
- Teil 4: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung
- Teil 5: Konstanzprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen
- Teil Mammographie 7: Konstanzprüfung an Röntgen-Einrichtungen für
- Teil kinematographie (eingestellt) 11: Konstanzprüfung des Aufzeichnungssystems und der Kamera in der Röntgen
- Teil Vornorm) 12: Konstanzprüfung an Bilddokumentationssystemen (
- Teil 13: Konstanzprüfung nach RöV bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen
- Teil 14: Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie
- Teil 15: Konstanzprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie
- Teil 16: Dokumentation der klinischen Bildverarbeitungsparameter bei digitalen Röntgensystemen (Entwurf)
- Teil 55: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen; Funktionsprüfung der Filmverarbeitung (Vornorm)
- Teil 56: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen
- Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten (Vornorm)(eingestellt)
- Teil 58: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen (Vornorm)(eingestellt)
- Teil 100: Bestimmung physikalischer Kenngrößen zur Bewertung der Bildqualität an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie (Entwurf)
- Teil 150: Abnahmeprüfung nach RöV an medizinischen Röntgeneinrichtungen für Aufnahme und Durchleuchtung
- Teil 151: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen; Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
- Teil 152: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für Film-Folien-Mammographie
- Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung
- Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV
- Teil 160: Qualitätsanforderungen für Befundaufnahmen auf nichttransparenten Medien in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik
- Teil 161: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie
- Teil 162: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie
- Teil 163: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale mammographische Stereotaxie (Entwurf)
Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Radiologie finden sich in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL).[3]
Für die Konstanzprüfungen haben die Ärztlichen Stellen einen Leitfaden herausgegeben (Wegweiser Radiologie Stand 2012).[4]
Konstanzprüfung in der Nuklearmedizin
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Bereich | Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin | ||
Titel | Konstanzprüfung nuklearmedizinischer Messsysteme | ||
Kurzbeschreibung: | Konstanzprüfung | ||
Letzte Ausgabe | diverse |
Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6855 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017):
- Teil 1: In-vivo- und In-vitro-Messplätze
- Teil Szintigraphie und zur Einzel-Photonen-Emissions-Tomographie mit Hilfe rotierender Messköpfe 2: Einkristall-Gamma-Kameras zur planaren
- Teil Positronen-Emissions-Tomographen (PET) 4: Konstanzprüfung von
- Teil 11: Aktivimeter
Konstanzprüfung multimodaler Geräte
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Bereich | Qualitätsprüfung multimodaler Bildgebung | ||
Titel | Konstanzprüfung multimodaler Messsysteme | ||
Kurzbeschreibung: | Konstanzprüfung | ||
Letzte Ausgabe | 2014 |
Die Norm DIN 6858 erfasst Geräte, die Bildgebungsverfahren verschiedener Disziplinen kombinieren. Folgende Teile sind verfügbar (Stand Februar 2017):
- Teil 1: Konstanzprüfung PET/CT
- Teil 2: Konstanzprüfung SPECT/CT (Entwurf)
Konstanzprüfung in der Strahlentherapie
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Die Konstanzprüfung ist für Deutschland je nach Anwendungsgebiet in verschiedenen Normen beschrieben. Folgende Normen und Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2014):
- DIN 6846-5: Konstanzprüfungen apparativer Qualitätsmerkmale
- DIN 6847-5: Konstanzprüfungen von Kennmerkmalen
- DIN 6847-6: Elektronische Bildempfänger (EPID) – Konstanzprüfung
- DIN 6853-5: Konstanzprüfung von Kennmerkmalen
- DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen
- DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen (Norm-Entwurf 2013)
- DIN 6875-2: Perkutane stereotaktische Bestrahlung – Konstanzprüfungen
- DIN 6875-4: Fluenzmodulierte Strahlentherapie – Konstanzprüfungen
Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie finden sich in der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“.[5]
Einzelnachweise
- Röntgenverordnung
- Strahlenschutzverordnung
- Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) – Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) –
- Wegweiser Radiologie Leitfaden für die Konstanzprüfung von der Ärztekammer
- Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (Memento vom 1. Dezember 2017 im Internet Archive). Abgerufen am 29. November 2017.