Rundfunkkommission der Länder
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist Rundfunkrecht und Medienpolitik Aufgabe der Bundesländer. Die Rundfunkkommission der Länder ist die ständige Vermittlungsinstanz zwischen den einzelnen Bundesländern in Deutschland. Sie dient als Gesprächsforum und als Beschlussinstanz, deren Ergebnisse den Landesregierungen und den Landesparlamenten zur Abstimmung vorgelegt werden.
Nach 23 Rundfunkänderungsstaatsverträgen haben die Länder im Jahr 2020 mit dem Medienstaatsvertrag eine umfassende Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vorgenommen.
Vorsitz
Der Vorsitz der Rundfunkkommission der Länder wird seit der Einrichtung des Gremiums in der Amtszeit des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Peter Altmeier (damals noch Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten) stets in Personalunion vom Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz ausgeübt; frühere Vorsitzende entsprechend in dieser Liste. Nach dem Rücktritt Kurt Becks am 16. Januar 2013 übernahm Malu Dreyer (SPD) das Amt. In ihrer Regierungserklärung vom 30. Januar 2013 bekräftigte sie, die Tradition des Vorsitzes durch den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten in diesem Gremium beizubehalten und weiterzuführen.[1] Koordiniert wird die Arbeit der Kommission von Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa und Medien in der Staatskanzlei der Landesregierung Rheinland-Pfalz.[2]
Aufgaben
Die Kommission koordiniert die Medienpolitik der Bundesländer. Dazu gehört:
- Entwicklung und Anpassung des Rundfunkrechts.
- Zusammenarbeit mit dem Bund und europäischen Institutionen in medienrelevanten Fragen.[3][4]
- Zulassung von und Aufsicht über private Rundfunkveranstalter durch die Landesmedienanstalten auf der Grundlage von Landesmediengesetzen.
- Festlegung des Rundfunkbeitrags zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten legt den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre einen Bericht zur Finanzlage der Rundfunkanstalten vor. Sie nimmt daraufhin zu der Frage Stellung, ob und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung der Rundfunkgebühr notwendig ist.
Medienpolitik
Die Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (Bayern), Georg Milbradt (Sachsen) und Peer Steinbrück (Nordrhein-Westfalen) verfassten 2003 das nach ihren Initialen benannte SMS-Papier, in dem eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verlangt wurde.[5]
Der Bundestag hat im März 2022 den Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2021 beraten. In dem Bericht wird dargestellt, dass der öffentliche Kommunikationsraum zunehmend von einzelnen privaten Plattformakteuren dominiert und geprägt wird. Die klassischen Medien hätten damit ihre Rolle als zentrale Informationsfilter und Gatekeeper eingebüßt und damit auch ihre Gestaltungshoheit über den öffentlichen Diskurs verloren. Darüber hinaus habe der Plattformisierungsprozess zu einer Fragmentierung des öffentlichen Diskurses geführt. Es bedürfe daher einer Diskussion über neue kooperative Medienplattformen.[6]
Im März 2023 hat die Rundfunkkommission der Länder einen Rat für die zukünftige Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Medien („Zukunftsrat“) eingesetzt.[7][8] Das interdisziplinär zusammengesetzte Beratungsgremium der Rundfunkkommission hat im Januar 2024 Vorschläge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Form eines Berichts an die Länder übergeben.[9][10][11]
Literatur
Winfried Kluth, Wolfgang Schulz: Konvergenz und regulatorische Folgen. Gutachten im Auftrag der Rundfunkkommission der Länder, Hans-Bredow-Institut, Oktober 2014.
Weblinks
- Rundfunkkommission der Länder, Vorsitz: Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Einzelnachweise
- Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 30. Januar 2013: Verantwortung und Zuversicht. Landesregierung Rheinland-Pfalz, Staatskanzlei, 30. Januar 2013, abgerufen am 19. Januar 2024.
- Organisationsplan der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Landesregierung Rheinland-Pfalz, 1. Oktober 2023, abgerufen am 19. Januar 2024.
- Medienpolitik in der EU - von den Anfängen des Rundfunks zu einer Frage des Zugangs. die medienanstalten, abgerufen am 21. Januar 2024.
- Audiovisuelle Politik und Medienpolitik. Europäisches Parlament, abgerufen am 21. Januar 2024.
- Barbara Nolte: Medien "Bis vors Verfassungsgericht". Ministerpräsidenten wollen ARD und ZDF zum Sparen zwingen. Tagesspiegel, 12. November 2003, abgerufen am 20. Januar 2024.
- Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2021. Deutscher Bundestag, abgerufen am 21. Januar 2024.
- Zukunftsrat. Landesregierung Rheinland-Pfalz, abgerufen am 20. Januar 2024.
- Interview mit Heike Raab: "Wenn wir diese Reformchance vertrödeln, verlieren wir am Ende alle". In: mdr.de. 31. Mai 2023, abgerufen am 19. Januar 2024.
- Zukunftsrat übergibt Vorschläge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an die Länder. Landesregierung Rheinland-Pfalz, 18. Januar 2024, abgerufen am 19. Januar 2024.
- Uwe Mantel: Nach Vorlage des Berichts: Erste Reaktionen auf die Vorschläge des Zukunftsrats. In: dwdl.de. 18. Januar 2024, abgerufen am 20. Januar 2024.
- Leonhard Dobusch: Neues aus dem Fernsehrat (104): Bericht des Zukunftsrats mit wenig Zukunft und viel Rat. In: Netzpolitik.org. 19. Januar 2024, abgerufen am 20. Januar 2024.