Transparenzgesetz
Das Transparenzgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das Betreiber einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle jährlich eine detaillierte Aufstellung der in der Bilanz gebildeten Rückstellungen für die Stilllegung und den Abbau ihrer Anlagen (§ 2), ihren Haftungskreis darzustellen (d. h. sämtliche Gesellschaften aufzuzählen, die für die kerntechnischen Rückbauverpflichtungen haften, § 3) und einen Bericht im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen auf ihrer Webseite zu veröffentlichen (§ 4).
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle |
Kurztitel: | Transparenzgesetz |
Abkürzung: | – |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsverwaltungsrecht, Energierecht |
Fundstellennachweis: | 751-21 |
Erlassen am: | 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114, 125) |
Inkrafttreten am: | 16. Juni 2017 |
Letzte Änderung durch: | Art. 246 VO vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1356) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
27. Juni 2020 (Art. 361 VO vom 19. Juni 2020) |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Mit den Auskunftspflichten und Transparenzanforderungen soll die Sicherung der Finanzierung auch für jene Aufgaben, die in der Finanzierungsverantwortung der Betreiber bleiben, gewährleistet werden. Die Transparenzanforderungen werden durch ein korrespondierendes behördliches Auskunftsrecht flankiert, welches die Betreiber einerseits zur ausreichenden Vorsorge anhalten und dem Bund und den zuständigen Finanzämtern Klarheit über die der Rückstellungsbildung zugrunde liegende Kostenschätzung verschaffen soll.[1]
Einzelnachweise
- Amtliche Begründung auf BT-Drs. 18/10469