Wachstumschancengesetz
Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz Wachstumschancengesetz, ist ein Gesetz der Ampelregierung Scholz. Laut Finanzministerium soll das Wachstumschancengesetz die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessern, damit diese mehr investieren.[1] Mit dem Gesetz werden mehrere Steuergesetze an etlichen Stellen geändert, darunter das Umsatzsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Einkommensteuergesetz und die Abgabenordnung.
Details
Das Gesetz wurde am 17. Juli 2023 als Referentenentwurf vorgelegt.[2]
Familienministerin Lisa Paus blockierte im Kabinett „das Vorhaben für milliardenschwere Steuersenkungen für Unternehmen“ zunächst[3] und wurde daraufhin vom Wirtschaftsminister Habeck scharf kritisiert.[4] Auf einer Klausurtagung der Bundesregierung wurde der Text für das Wachstumschancengesetz Ende August vom Kabinett beschlossen.[5]
Nach einigen Änderungen im Finanzausschuss wurde das Gesetz am 17. November 2023 vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet, die Opposition stimmte geschlossen dagegen.[6] Der Bundesrat verwies das Gesetz am 24. November in den Vermittlungsausschuss.[7]
Inhalte
Ab 1. Januar 2025 gilt eine E-Rechnungspflicht. Inländische unternehmerische Rechnungsempfänger müssen ab diesem Termin in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können. Die elektronische Rechnungstellung ist dabei nicht mehr an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft. Ausnahmen gelten für bestimmte steuerfreie Umsätze oder bei Kleinbetragsrechnungen. Rechnungen an Endverbraucher (B2C) benötigen allerdings weiter deren Zustimmung für die elektronische Rechnungstellung.[8]
In Artikel 27 zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wird eine neue Definition des Begriffs „elektronische Rechnung“ eingeführt. Unterschieden wird dabei zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen. Eine elektronische Rechnung ist nunmehr daran erkennbar, dass sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der CEN-Norm EN 16931 entsprechen, was u. a. vom Format XRechnung oder dem hybriden Format ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) erfüllt wird. Als „sonstige Rechnung“ werden sowohl papiergebundene Rechnungen bezeichnet als auch Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format übermittelt werden, also auch per E-Mail versandte PDF-Rechnungen.[8]
Verweise und Quellen
- Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz). Bundesfinanzministerium, 17. Juli 2023, abgerufen am 21. August 2023.
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz). Bundesfinanzministerium, 17. Juli 2023, abgerufen am 21. August 2023.
- Konflikt in der Ampel: Paus blockiert Lindner. ZDF, 16. August 2023, abgerufen am 21. August 2023.
- Kindergrundsicherung und „Wachstumschancengesetz“. DLF, 25. August 2023, abgerufen am 30. August 2023.
- Kabinett beschließt Wachstumschancengesetz. WELT, 30. August 2023, abgerufen am 30. August 2023.
- Bundestag verabschiedet das Wachstumschancengesetz, Der Bundestag, 17. November 2023
- Bundesrat stoppt Wachstumspaket der Ampel. In: faz.net. 24. November 2023, abgerufen am 12. Dezember 2023.
- OZG-Newsletter, Ausgabe IX / 2023; abgerufen am 3. Januar 2024