Amt Nastätten

Das Amt Nastätten mit Sitz in Nastätten war von 1775 an ein Verwaltung- und Gerichtsbezirk in der unter der Landesherrschaft von Hessen-Kassel stehenden Niedergrafschaft Katzenelnbogen und von 1817 bis 1866 eines von 28 Ämtern im Herzogtum Nassau. In der nassauischen Zeit stand an der Spitze des Amtes als örtlicher Statthalter des Herzogs ein Amtmann.

Karte des Amtes Nastätten 1828

Geschichte

Niedergrafschaft Katzenelnbogen

Infolge der Napoleonische Kriege stand die Niedergrafschaft vom 20 November 1806 bis zum 1. November 1813 unter französischer Verwaltung. Durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses wurde diese an von Hessen-Kassel an Preußen abgetreten. Preußen wiederum tausche die Niedergrafschaft gegen nassauische Gebiete. Am 17. November 1816 nahm das Herzogtum Nassau, welches 1806 aus den Fürstentümern Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg hervorgegangen war, im Besitz. Das Amt Nastätten bestand zu diesem Zeitpunkt aus folgenden Teilen:[1]

Herzogtum Nassau

Nach dem Übergang an das Herzogtium Nassau wurde durch die Ibell’sche Verwaltungsreform (1816) ein Neuaufteilung aller Ämter vorgenommen. Zum Amt Nastätten gehörten folgende 35 Ortschaften:[1]

1820 bestand das Amt aus 31 Gemeinde-Bezirken, davon einer Stadt, 2 Flecken, 32 Dörfern und 61 Höfen und Mühlen. Im Amt wohnten 2.308 Familien oder 9.119 Einwohner. Davon waren 8.041 evangelisch, 903 katholisch, 4 Mennoniten und 117 Juden.

Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 1822/23 gibt folgendes an:[2]

  1. Flächen: 46.268 Steuernormalmorgen (wobei ein Morgen 2500 m² entsprechen), mit 159 Morgen Gebäudestellen, 99 Morgen Gartenland, 22.453 Morgen Ackerland, 2876 Morgen Wiesen, 3 Morgen Weiher, 10.476 Morgen Hochwald, 5723 Morgen Niederwald, 1467 Morgen Trieschland (abwechselnde 3 bis 5-jährige Acker- und 10 bis 20-jährige Wiesennutzung), Weideplätze etc., 913 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften.
  2. Gemeinden: 36 Gemeindebezirke bestehend aus einer Stadt, drei Flecken, 32 Dörfern und 61 Hőfen und Mühlen.
  3. Bevölkerung: 9285 Einwohner in 2308 Familien, davon 8221 evangelisch christliche, 807 Katholiken, drei Mennoniten und 174 Juden.
  4. Viehstand: 615 Pferde, 28 Esel und Maulesel, 3483 Stück Rindvieh, 9823 Schaafe, 2383 Schweine, 346 Ziegen und 536 Bienenstöcke.
  5. Einfacher Jahressteuersatz (Steuersimplus, kann auch mehrfach erhoben werden): 5959 fl. 26 kr., nähmlich 4801 fl. 44 kr. Grund- und 1157 fl. 42 fr. Gewerbsteuer.
  6. Amtsgemeinden:
    1. Naståtten: 320 Familien, 1341 Einwohner; Stadt und Amtssitz, der Otto Hof, von Soler'sche Hof, das steinerne Haus, 2 Mühlen innerhalb, 6 Mühlen aufferhalb des Ortes.
    2. Allendorf: 62 Familien, 227 Einwohner; der Kurpfälzer Herrn- und Rüdelsbergerhof.
    3. Berg: 47 Familien, 164 Einwohner; zwei Höfe.
    4. Berghausen: 36 Familien, 164 Einwohner; eine Mühle, zwei Höfe.
    5. Berndroth: 75 Familien, 288 Einwohner; Höfe Ackerbach und Hasenberg, Rotherhof, eine Mühle.
        1. Bettendorf: 30 Familien, 56 Einwohner.
    6. Bogel: 68 Familien, 176 Einwohner; Fürstlich Beyon'scher Hof.
    7. Buch: 52 Familien, 217 Einwohner; der von Sohlern'sche, Gronsauer- und Pfarrei-Hof, zwei Mühlen.
    8. Casdorf: 51 Familien, 194 Einwohner; fürstlisch Leyen'scher Hof.
    9. Katzenelnbogen: 164 Familien, 622 Einwohner; Flecken mit einem alten Schlosse, dem Burg-, Herrn-, und Rüdelsbergerhof, die Fleckengrund-, Heiden- und Itzenhaufer Mühle, einem Hüttenwerk.
    10. Diethardt: 58 Familien, 235 Einwohner; ein Hof und zwei Mühlen.
    11. xxx: nn Familien, nn Einwohner;


Im Jahr 1836 wurde das Amt Nastätten wie folgt beschrieben:[3]

„Das Amt Naståtten. Von den 65.719 Morgen des Amtes Nastätten sind 233 Morgen Gebäudestellen, 154 Morgen Gartenland, 32.343 Morgen Ackerland, 6.640 Morgen Wiesen, 23.124 Morgen Waldungen, 1.891 Morgen Dreschland und Waideplätze und 1.334 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften. In den 1.776 Wohnhäusern leben 10.649 Menschen in 2.542 Familien. Darunter sind 9.346 Evangelische, 1.061 Katholiken, 8 Menoniten und 234 Juden.
   Nastätten oder Nasstädten, unter 25° 31' 30" Länge und 50° 12' Breite, auf beiden Seiten der Mühlbach, Städtchen mit 3 Kirchen, 220 Häusern und 1.580 Einwohnern, Sauerbrunnen.
   Allendorf, Dorf mit einem Mineralbrunnen und 250 Einwohnern.
   Dörsdorf, Dorf mit einem Mineralbrunnen und 190 Einwohnern.
   Holzhausen an der Haide, an der Straße von Nassau nach Wiesbaden. Dorf mit einem Mineralbrunnen und 610 Einwohnern.
   Katzenelnbogen, unter 25° 38' 30° Länge und 50° 16' Breite, Flecken mit den Trümmern eines Bergschlosses, am Dörschbache, welcher sich von der linken Seite, in die Lahn ergießt, mit 730 Einwohnern. Hüttenwerk.
   Marienfels, eine Meile südlich von Nassau, Dorf mit einem Mineralbrunnen und 274 Einwohnern.
   Miehlen, 12 Meile nordnordwestwärts von Nastätten, Flecken mit 1.230 Einwohnern und 8 Mühlen.
   Rettert, unter 25° 36' 20" Länge und 50° 14' Breite, Flecken mit 410 Einwohnern.“

Vollrath Hoffmann: Deutschland und seine Bewohner

Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft.[4] Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Nastätten wurden vom Kreisamt Langen-Schwalbach wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Nastätten. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.[5]

Preußen

Das Amt Nastätten wurde nach der preußischen Annexion des Herzogtums bei der Gliederung der neuen Provinz Hessen-Nassau in Landkreise am 22. Februar 1867 Teil des Unterlahnkreises im Regierungsbezirk Wiesbaden.[6]

Erst im Rahmen dieser Neuordnung werden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurde, zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Runkel gebildet.[7] Aber auch nach der Kreisgründung bleibt die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte: „Die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“.[8] Die ehemaligen Ämter bilden die drei Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke also die ehemaligen Ämter jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates. Als am 1. April 1886 die neue Kreisordnung der Provinz Hessen-Nassau in Kraft trat, wurde der westliche Teil des Amtes um Nastätten dem neu geschaffenen Kreis Sankt Goarshausen zugeordnet, während der östliche Teil um Katzenelnbogen bei dem verkleinerten Unterlahnkreis verblieb.

Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 wurden die Ämter endgültig aufgelöst.[9]

Amtmänner

  • 1816: Johann Peter Schilling
  • 1816–1822: Georg Christian Sandberger
  • 1822–1823: Christoph Flach
  • 1823–1836: Philipp Wilhelm Volk
  • 1836–1839: Johann Friedrich Halbey
  • 1839–1840: Karl Eyring
  • 1840–1842: Carl August Sell
  • 1842–1849: Friedrich Philipp Müller
  • 1854–1868: Martin Friedrich Schenck
  • (1868)1869–1874: Julius Adolph Schreiber
  • 1874–1877: Vakanz
  • 1877–1883: Friedrich Ludwig Riesch
  • 1885–1886: Wilhelm (Willy) Friedrich Christian Adolph von Motz

Literatur

  • Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 170–172

Einzelnachweise

  1. Anton Joseph Weidenbach: Nassauische Territorien vom Besitzstande unmittelbar vor der französischen Revolution bis 1866; in: Nassauische Annalen, Bd. 10, 1878, S. 323, 331 Google Books
  2. Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 2022/ 23 Online bei Google Books S. 105 ff.
  3. Deutschland und seine Bewohner, Dritter Band. Online bei Google Books S. 181 f.
  4. Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409)
  5. Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160)
  6. Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, Königliche Verordnung, Seite 111 (Online)
  7. VO vom 26. Juni 1867, GS S. 1094
  8. Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 Beilage zum Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, § 8 und 9
  9. GS 1885, S. 229
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